Email Home
Vorerben/Nacherben            

Vorerbe und Nacherbe sind zeitlich aufeinander folgende Erben desselben Erblassers und derselben Erbschaft. Durch die Einrichtung einer solchen Nacherbfolge wird es dem Erblasser ermöglicht, die Weitergabe seines Vermögens so zu steuern, dass es zunächst dem Vorerben zukommt. Stirbt der Vorerbe, fällt das Vermögen nicht dessen Erben, sondern dem bereits vom Erblasser eingesetzten Nacherben zu.

Der Nachlass in der Hand des Vorerben ist also ein Sondervermögen, das dieser von seinem übrigen Vermögen trennen muss und über das er nicht frei verfügen kann.


Home  |  Aktuelle Rechtsprechung  |  News  |  Übersichten  |  Sammlung Formulare  |  Gesetzestexte  |  Links  |  Kontakt  |  Impressum

© 2004, www.FamErb.de